Persönliches Budget
Wirtschaftlich selbstbestimmt
Der Landschaftsverband Rheinland gewährt Menschen mit Behinderungen verschiedene Unterstützungsleistungen z. B. bei der Wohnung, bei der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder durch Zuschüsse für schwerbehinderte Menschen im Beruf.
Nun können die Menschen mit Behinderungen wählen: Statt einer Sachleistung können sie in vielen Fällen auch einen Geldbetrag bekommen. Mit diesem Geld – dem persönlichen Budget – können Menschen mit Behinderung ihre Hilfen und Unterstützung selbst organisieren und bezahlen. Sie können auch selbst bestimmen, wer diese Hilfe leisten soll.