Corona-News: 3G-Regel und Booster-Impfungen
An alle Beschäftigten, Mitarbeiter*innen, gesetzlichen Betreuer, Angehörigen und Heimleitungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, führt der Gesetzgeber die 3G-Regel am Arbeitsplatz ein. Von dieser Regelung sind in unserem Unternehmen alle Beschäftigten sowie Mitarbeiter*innen betroffen.
3G-Regelung
Stand heute bedeutet dies, dass alle geimpften und genesenen Personen einen Nachweis zu Ihrem Status vorlegen müssen, der dokumentiert werden muss.
Alle ungeimpften Personen im Unternehmen müssen jeden Tag ein negatives Testergebnis vor Betreten der Betriebsstätte vorlegen. Dies wird ebenfalls dokumentiert. Hauptamtliche Mitarbeiter*innen können sich 2 Mal die Woche in der NEW testen lassen. Die weiteren 3 Testungen müssen eigenverantwortlich organisiert werden (über Testzentren, da wir einen offiziellen Testnachweis benötigen). Beschäftigte, die im Wohnheim oder BeWo wohnen, werden 2 Mal in der Woche in den NEW getestet und die weiteren 3 Testungen erfolgen in den Wohneinrichtungen. Die Wohneinrichtungen müssen uns dann den Testnachweis (Nachweis-Liste) umgehend zuschicken. Beschäftigte, die zu Hause oder alleine wohnen, werden komplett in den NEW getestet. Ob es eine gesetzliche Testpflicht für geimpfte und genese Personen gibt, ist heute noch nicht klar. Wir warten auf die neuen Corona-Verordnungen.
Maskenpflicht
Es gilt für alle Beschäftigten und Mitarbeiter*innen die Maskenpflicht (Tragen einer OP Maske). Wir empfehlen als erweiterte Schutzmaßnahme das Tragen einer FFP 2 Maske.
Booster-Impfung
An folgenden Terminen werden Booster-Impfungen in den NEW für Beschäftigte und Mitarbeiter*innen angeboten: 01.12.2021 in Kall, 02.12.2021 in Kuchenheim, 20.12.2021 in Zingsheim, 22.12.2021 in Ülpenich. Für über 30jährige erfolgt die Impfung mit dem Impfstoff Moderna, der eine leicht höhere Dosierung und damit höheren Impfschutz aufweist. Für unter 30jährige erfolgt die Impfung mit Biontech. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Sozialen Dienste. Wir bitten alle Beschäftigten und Mitarbeiter*innen, vorab bereits die Einwillung zur Impfung auszufüllen und zu unterschreiben.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe und Unterstützung!! Mit freundlichen Grüßen
Kuchenheim, 23.11.2021, die Geschäftsführung
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