FFP2 Maskenpflicht
In NEW seit 01.10.2022 FFP2-Maskenpflicht
Nach aktuellem Infektionsschutz-Gesetz gilt für alle Mitarbeiter und Beschäftigte der NEW die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen.
Dies gilt auch für alle Besucher der vier Betriebsstätten und der zentralen Verwaltung der Nordeifelwerkstätten gGmbH.
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