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Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Das Eingangsverfahren (EV) dauert in der Regel 3 Monate, im Einzelfall ist eine Verkürzung auf vier Wochen möglich. Im EV ist festzustellen, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zu Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist.

Vor Ende des EV wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Dieser dient dem Fachausschuss (FAS) als Grundlage für die weitere Planung. Der FAS gibt nach Abschluss des EV den Kostenträgern gegenüber eine Stellungnahme ab, ob und in welchem Bereich der Werkstatt (BBB, Arbeitsbereich, Förderbereich, Sondergruppen) eine Aufnahme erfolgen soll. Oder ob eine andere Reha-Massnahme oder die Eingliederung in den Arbeitsmarkt Vorrang hat. Der Soziale Dienst teilt diese Entscheidung den Beschäftigten und den beteiligten Stellen mit. Das Verfahren endet mit der Kostenzusage durch den zuständigen Kostenträger.

Dem Fachausschuss gehören gemäß § 2 der Werkstättenverordnung jeweils an:

  • ein Vertreter des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
  • ein Vertreter der Agentur für Arbeit und ein Vertreter der Werkstätte (Vorsitzender des Fachausschusses)

Die Berufliche Bildungsmaßnahme dauert im Regelfalle 24 Monate. Auf der Grundlage von Fähigkeitsanalysen, eigener beruflicher Zielvorstellungen und dem Werkstattangebot werden individuelle Eingliederungspläne erstellt.

Auf der Basis von Bildungsrahmenplänen, orientiert an anerkannten Berufsbildern, werden die TeilnehmerInnen qualifiziert. Die Lerninhalte werden nach unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen in Lernbausteinen vermittelt. Ziel ist das Erreichen einer möglichst hohen Qualifizierungsstufe.

Der Eingliederungsplan wird im Berufsbildungsbereich kontinuierlich fortgeschrieben. Jeweils nach dem Ende des ersten und des zweiten Jahres im Berufsbildungsbereich findet eine erneute Beratung im Fachausschuss statt.



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konfektionieren
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Förderung Kreativität
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Staplerschulung
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Metall-Kurs Schleifen
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Teamarbeit
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