Das Eingangsverfahren (EV) dauert in der Regel 3 Monate, im Einzelfall ist eine Verkürzung auf vier Wochen möglich. Im EV ist festzustellen, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zu Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist.
Vor Ende des EV wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Dieser dient dem Fachausschuss (FAS) als Grundlage für die weitere Planung. Der FAS gibt nach Abschluss des EV den Kostenträgern gegenüber eine Stellungnahme ab, ob und in welchem Bereich der Werkstatt (BBB, Arbeitsbereich, Förderbereich, Sondergruppen) eine Aufnahme erfolgen soll. Oder ob eine andere Reha-Massnahme oder die Eingliederung in den Arbeitsmarkt Vorrang hat. Der Soziale Dienst teilt diese Entscheidung den Beschäftigten und den beteiligten Stellen mit. Das Verfahren endet mit der Kostenzusage durch den zuständigen Kostenträger.
Dem Fachausschuss gehören gemäß § 2 der Werkstättenverordnung jeweils an:
Der Berufsbildungsbereich hat im Regelfall eine Dauer von 24 Monaten und gliedert sich in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils 12 Monaten.
Im Berufsbildungsbereich führt die Werkstätte individuell geplante Maßnahmen zur beruflichen Bildung und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit durch.
Während in den ersten 12 Monaten im Schwerpunkt Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt werden, dienen die zweiten 12 Monate dazu, den behinderten Menschen an Arbeitsabläufe mit höherem Schwierigkeitsgrad heranzuführen und Ausdauer und Belastungsfähigkeit zu steigern.
Der Eingliederungsplan wird im Berufsbildungsbereich kontinuierlich fortgeschrieben. Jeweils vor Ende des Grund- bzw. Aufbaukurses findet eine erneute Beratung im Fachausschuss statt.