Berufliche und soziale Integration behinderter Menschen ist das Ziel
Behinderte Menschen haben das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft, insbesondere auch auf Teilhabe an der Berufs- und Arbeitswelt. Diesem Anspruch sind die Nordeifelwerkstätten gGmbH als Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben gem. § 142 SGB IX verpflichtet. Sie wollen ihre behinderten Beschäftigten durch die Arbeit und durch begleitende Maßnahmen fördern und ihnen helfen, ihre Leistungsfähigkeit weiter zu entwickeln, damit sie einen geeigneten Platz im Arbeitsleben finden können.
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Arbeit ist der zentrale Förderansatz der Werkstatt für behinderte Menschen
Die Teilhabe der behinderten Beschäftigten am Arbeitsleben erfolgt in Verbindung mit ihrer beruflichen Qualifizierung und der Förderung ihrer Gesamtpersönlichkeit - unmittelbar- durch Vermittlung besonders geeigneter Beschäftigter in den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Berufsausbildung und - mittelbar – als Regelfall, durch die Einbeziehung der behinderten Beschäftigten in die Produktions- und Dienstleistungsbereiche der Werkstätten, die sich durch ihre Marktteilnahme am wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess der Gesellschaft beteiligen. Als Marktteilnehmer richten sich die Nordeifelwerkstätten entsprechend ökonomisch und technisch aus. Sie erschließen sich Arbeitsfelder, bauen Kundenbeziehungen auf und pflegen sie, organisieren eine Produktion und Fertigung, die eine qualitäts- und termingerechte Auftragsabwicklung gewährleistet und stellen die sachliche Ausstattung und die personelle Unterstützung für die behinderten Beschäftigten bereit.
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Die Werkstatt für behinderte Menschen ist noch mehr als ein Arbeitsplatz
Über den Arbeitsplatz hinaus, ist die Werkstatt für die behinderten Beschäftigten ein zentraler Bezugspunkt in ihrem Leben. Es ist der Ort, wo sie soziale Kontakte und Gemeinschaft finden. Neben der Arbeitsförderung erfahren sie lebenspraktische, kognitive, musische und motorische Förderung. Der Anspruch auf lebenslanges Lernen auch für behinderte Menschen hat hier zu gelten. Die Nordeifelwerkstätten unterstützen diese soziale Funktion durch gemeinsame Veranstaltungen und Feste sowie durch die Angebote im Freizeitbereich. Behinderte Beschäftigte und deren Angehörige erhalten Beratung und ggf. Hilfestellung in allen Fragen, die ihre Arbeits- und Lebenssituation betreffen. Die Nordeifelwerkstätten unterstützen alle geeigneten Bemühungen zur Selbständigkeit, einschließlich der Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis auf dem Arbeitsmarkt.
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Erfolgreiche Arbeitsbewältigung stärkt die Persönlichkeit
Die Arbeitsfelder, in denen die Nordeifelwerkstätten tätig sind, erfüllen die folgenden Voraussetzungen:
Die auszuführenden Tätigkeiten sollen den Fähigkeiten und Neigungen der behinderten Beschäftigten entsprechen. Die Arbeiten sollen differenzierte Anforderungen stellen und eine Möglichkeit zur Leistungsentwicklung der Einzelnen bieten ohne sie zu überfordern.
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Wirtschaftlichkeit ist Voraussetzung für eine motivierende Entlohnung
Für die auszuführenden Arbeiten und hergestellten Produkte müssen Auftraggeber/Abnehmer vorhanden sein. Es muss ein „guter Preis“ erzielt werden können, d.h., es wird ein wirtschaftliches Ergebnis angestrebt, das eine leistungsgerechte und motivierende Entlohnung der behinderten Beschäftigten ermöglicht. Die Tätigkeitsfelder sollen zukunftssicher sein und eine gute Auslastung sicherstellen. Die Arbeiten sollen ein gutes Image haben.
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Personal ist der wichtigste Faktor für den Erfolg
Die Nordeifelwerkstätten beschäftigen zur Erfüllung ihrer Aufgabe qualifiziertes Personal unterschiedlicher Fachrichtungen. Grundhaltung der Zusammenarbeit ist die gegenseitige Wertschätzung der Person und der Leistung. Von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten die NEW verantwortungsbewusstes Handeln und eine positive Einstellung zu den Zielen der Nordeifelwerkstätten. Das Personal ist stets bemüht, sich die zur Erfüllung seiner Aufgabenstellung erforderliche Qualifikation durch Fortbildungen etc. zu erhalten und zu verbessern. Die Führung der Nordeifelwerkstätten ermittelt den Bedarf und sorgt für entsprechende Schulung. Das Verhältnis zu den behinderten Beschäftigen ist geprägt von dem Respekt vor der Würde jedes Menschen, ganz unabhängig davon, mit welchen Gaben er ausgestattet ist und mit welchen Schwierigkeiten er zu kämpfen hat. Das Personal fördert die Fähigkeiten und Anlagen der behinderten Beschäftigten im Hinblick auf deren Leistungsvermögen und Persönlichkeit. Es leitet sie zu qualitätsbewußtem Arbeiten an und vermittelt Ihnen durch eigenes Vorbild die Freude an der Arbeitsleistung. Wo Hilfestellung und Unterstützung von den behinderten Beschäftigten gebraucht wird, wird diese sachgerecht gegeben. Grundaufgabe der Führung der Nordeifelwerkstätten ist es, das Personal durch die Nutzung der individuellen Ressourcen zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu befähigen. Es ist eine optimale Information und Kommunikation anzustreben, um die umfangreichen Aufgaben und Anforderungen zu erfüllen.
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Adäquate Betriebsmittel sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit
Es sollen ausreichend Räume, Ausstattungen und Ressourcen zur Verfügung stehen, um
einen optimalen Ablauf der Produktionsprozesse zu ermöglichen,
die arbeitsbegleitenden Angebote durchzuführen und das soziale Leben in den
Werkstätten zu fördern
die unterstützenden Hilfen wirkungsvoll durchführen zu können.
Bei Neuinvestitionen von Geräten und Maschinen orientieren wir uns am aktuellen Stand der Technik. Alle eingesetzten Arbeitsmittel berücksichtigen die Belange der Arbeitssicherheit. Sie dienen der effizienten Fertigung und unterstützen die behinderten Beschäftigten dabei, qualifizierte und differenzierte Aufträge bei guter Wirtschaftlichkeit zu bearbeiten. Dies erfordert auch den verantwortungsvollen Umgang mit Betriebsmitteln und eingesetzten Rohstoffen von allen Mitarbeitern und Beschäftigten.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig
Unter den besonderen Gegebenheiten der Werkstatt für behinderte Menschen haben die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Hygieneschutz besondere Bedeutung. Wir begreifen den Arbeitsschutz als eine umfassende, ganzheitliche und präventive Managementaufgabe. Im Rahmen der Anforderungen der BGW ergreifen wir Maßnahmen, um den Arbeitsschutz ständig zu verbessern. Die Arbeit ist dabei so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Unsere Unternehmensziele können wir nur mit gesunden Beschäftigten und MitarbeiterInnen erreichen.
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Konsequente Förderung erhöht den Qualitätsstandard der Arbeit
Die Nordeifelwerkstätten bieten den behinderten Beschäftigten, unter Berücksichtigung der individuellen Eignungen und Neigungen, systematische und arbeitspädagogisch fundierte Fördermaßnahmen durch fachlich qualifiziertes Personal im Berufsbildungsbereich und begleitend im Arbeitsbereich der Werkstätten an. Das Förderangebot orientiert sich an den Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern. Es hat die Entwicklung der Leistungsfähigkeit und der Gesamtpersönlichkeit der behinderten Beschäftigten durch die Arbeit zum Ziel. Es dient der Qualitätsentwicklung der Nordeifelwerkstätten und befähigt sie, ihre Dienstleistungen und Produkte zu Qualitätsstandards der Industrie anzubieten. Für behinderte Beschäftigte mit besonderem Pflege- und Betreuungsaufwand bestehen besondere Gruppen mit heilpädagogischen und therapeutischen Förderangeboten, die sich an den anerkannten Standards von Medizin und Therapie orientieren.
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Hohe Qualität sichert die Beschäftigung für behinderte Menschen ab
Gegenüber Werkstätten für behinderte Menschen und deren behinderten Beschäftigten besteht oft noch das Vorurteil nicht leistungsfähig zu sein und keine qualitativ zufrieden stellende Arbeit ausführen zu können. Dieses zu widerlegen und zur Imageverbesserung der Arbeitsleistung behinderter Menschen beizutragen ist eine besondere Herausforderung, denen sich die Nordeifelwerkstätten stellen. Durch Schärfung des Qualitätsbewusstseins auf allen Ebenen der Werkstatt und durch kontinuierliche Anhebung des Qualitätsstandards können die Nordeifelwerkstätten die Anforderungen der externen Kunden erfüllen und so dauerhaft die Beschäftigung und damit den Rehabilitationserfolg für die behinderten Menschen sichern.
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Behinderte Menschen sind Beschäftigte und interne Kunden
Die behinderten Beschäftigten sind der Mittelpunkt der Nordeifelwerkstätten. Sie stehen zu den Nordeifelwerkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis und sind als solche mit ihren Rechten und Pflichten in die betrieblichen Abläufe eingebunden. Als Empfänger der Leistung „berufliche und soziale Eingliederung“ sind sie gleichzeitig interner Kunde der Nordeifelwerkstätten. Aus dieser Ausgangslage ergibt sich ein Ansatz von „fordern und fördern“. Die behinderten Beschäftigten erwarten den Respekt vor ihrer Person und die Berücksichtigung ihrer Anliegen.
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An der Zufriedenheit der behinderten Menschen als Beschäftigte und Kunden ist der Erfolg der Nordeifelwerkstätten als Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben zu messen.